
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB der Halber Mond Restaurant GmbH & Co. KG (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) für Biertastings, Braukurse und Brauereiführungen
1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
1.1 Für den Vertrag gelten ausschließlich der jeweilige Einzelvertrag sowie die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Bucht der Teilnehmer für mehrere Personen, setzt er seine Begleitpersonen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist je nach Art der gebuchten Veranstaltung die Durchführung eines Biertatstings, eines Braukurses, oder einer Brauereiführung.
2.2 Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Aktualität der Angaben auf seiner Homepage zum Inhalt und Ablauf der Veranstaltung. Auf Nachfrage erteilt der Veranstalter Auskunft über den genauen Ablauf.
2.3 Der Veranstalter behält sich vor, den Inhalt und den Ablauf der Veranstaltung ohne vorherige Mitteilung zu ändern, soweit der Wesensgehalt der Art der Veranstaltung erhalten bleibt.
2.4 Der Einzelvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen des Veranstalters und des Teilnehmers sowie eine darauffolgende Buchungsbestätigung zustande. Die Einigung erfolgt entweder mündlich (z.B. per Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail). Der Veranstalter bestätigt dem Teilnehmer den Vertragsschluss in Textform (Buchungsbestätigung).
3 Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum ist der Buchungsbestätigung des Veranstalters zu entnehmen. Er ist als ungefähre Angabe zu verstehen. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
4 Vergütung
4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot des Veranstalters in Verbindung mit der Buchungsbestätigung.
4.2 Die Vergütung ist vor Ort nach dem Ende der Veranstaltung zu entrichten.
4.3 Alle Preise gelten inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5 Haftung des Veranstalters
5.1 Der Veranstalter übernimmt für Verlust oder Beschädigung mitgeführter Gegenstände der Teilnehmer keine Haftung.
5.2 Im Übrigen haftet der Veranstalter in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Des Weiteren haftet der Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung von Kardinalpflichten (also derjenigen vertraglichen Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Veranstalter deshalb vertraut und vertrauen darf) im Rahmen der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
6 Nutzungsbedingungen und Haftung der Teilnehmer
6.1 Die Veranstaltungsräume sind Nichtraucherräume.
6.2 Der Teilnehmer haftet ohne Verschuldensnachweis für alle Sach- und Vermögensschäden des Veranstalters, die durch ein Verhalten des Teilnehmers während der Veranstaltung entstehen. Der Teilnehmer hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich dem Veranstalter oder dessen zuständigem Personal mitzuteilen.
6.3 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Veranstalters in der Öffentlichkeit gefährden kann.
7 Verbindlichkeit der Buchung durch Vertragsabschluss
7.1 Buchungen gelten beiderseits nach Buchungsbestätigung als verbindlich.
7.2 Tritt der Teilnehmer später als 5 Kalendertrage vor dem Leistungszeitraum vom Vertrag zurück, hat er an den Veranstalter folgende Ersatzvergütung zu leisten:
50% der Vergütung bei Rücktritt am 4. bis zum letzten Tag vor dem Leistungszeitraum
7.3 Sollte der Teilnehmer am Tag der geplanten Leistungserbringung absagen oder zurücktreten oder die vereinbarten Leistungen unangekündigt nicht annehmen, wird die vereinbarte Vergütung abzüglich eingesparter Aufwendungen fällig. Die ersparten Aufwendungen betragen pauschal 5% des von dem Rücktritt betroffenen Auftragswertes.
7.4 Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der Zfn. 7.2 und 7.3 der Nachweis vorbehalten, dass der Anspruch des Veranstalters nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist.
7.5. Der Rücktritt muss in Schrift- oder Textform erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang des formgemäß erklärten Rücktritts beim Veranstalter entscheidend.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Sollte ein Teil dieser AGB nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit der AGB oder des Einzelvertrages im Übrigen davon nicht berührt. An Stelle des rechtsunwirksamen Teils gilt sodann als vereinbart, was dem in gesetzlicher zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Vertragschließenden vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese AGB eine Lücke aufweisen sollten.
8.2 Gerichtsstand ist Heppenheim, soweit eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung möglich ist.
8.3 Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer findet deutsches Recht Anwendung.
8.4 Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die Halber Mond Restaurant GmbH & Co. KG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.
8.5 Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Stand: April 2025